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Flyer Allgemeine Garantieleistung
Allgemeine Garantieleistung
Gültig ab 07/2020
1. Wir gewähren unseren Kunden beim Erwerb eine Herstellergarantie wie folgt:
FLYER Plus Garantie (gültig ab Datum des Kaufbelegs für alle neuen FLYER E-Bikes des Modelljahrs 2021, von einem FLYER Fachhändler endmontierten oder im Falle des Online-Verkaufs für die kundenseitige Feinjustierung vormontierten Komplettfahrräder)
5 Jahre auf Rahmenbruch
2 Jahre auf Komponenten und Elektronik
2 Jahre auf Akku (Restkapazität von mindestens 60 % nach 2 Jahren oder 500 vollen Ladezyklen, je nachdem, was zuerst erreicht wird; bei Bedienung und Aufladung des Akkus gemäss Bedienungsanleitung)
2. Garantieansprüche sind unter Vorlage des Kaufbelegs oder eines anderen aussagekräftigen Kaufnachweises vom Kunden unverzüglich nach Auftreten eines Mangels bei einem autorisierten FLYER Fachhändler geltend zu machen.
3. Vor einer Garantieleistung überprüfen wir mit Hilfe eines unserer anerkannten FLYER Fachhändler das Vorliegen eines Garantiefalls. Dies dauert maximal 20 Arbeitstage.
4. Die Garantieleistung erfolgt nach unserer Wahl entweder durch Instandsetzung des mangelhaften Teils oder durch eine Neulieferung. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
5. Unsere Garantie entfällt, wenn die von uns ausweislich in der Bedienungsanleitung vorgesehenen Wartungsintervalle nicht eingehalten werden oder die Wartung unsachgemäss erfolgt ist, wobei wir bei einer Wartung durch einen autorisierten FLYER Fachhändler grundsätzlich von einer ordnungsgemässen Wartung ausgehen. Garantieleistungen sind ferner in folgenden Fällen ausgeschlossen:
5.1 Kein Anspruch auf eine Garantieleistung besteht bei bloss geringfügigen Abweichungen von der zugesicherten Beschaffenheit, die für die Gebrauchstauglichkeit unserer FLYER E-Bikes unerheblich sind, ferner für Schäden aufgrund normaler Abnutzung (z. B. Kratzer am Rahmen), für Verschleissteile sowie für Akkus, soweit nicht oben anderes dargestellt.
5.2 Garantieleistungen sind ausgeschlossen, wenn der Mangel aus einem nicht bestimmungsgemässen Gebrauch unseres FLYER E-Bikes herrührt, beispielsweise aus einer Überladung sowie bei einer fehlenden oder unzureichenden Wartung.
5.3 Wir übernehmen des Weiteren keine Garantie bei Schäden aufgrund von Reparaturen, Umbauten, Modifikationen oder anderen Eingriffen, die nicht von einem autorisierten FLYER Fachhändler durchgeführt wurden.
5.4 Unfallschäden oder Schäden aufgrund nachweislicher Dritteinwirkung (z. B. Vandalismus), Feuer oder Frost sind nicht von der Garantieleistung erfasst.
5.5 Arbeitsleistungen des FLYER Fachhändlers stellen keine Garantieleistung dar. Gleiches gilt für Wege-und Transportkosten, Fremdleistungen, Überstundenzuschläge, Fertigungskosten, Ausleihe von spezieller Ausrüstung und Testgeräten, Kosten, die auch bei einer üblichen Wartung entstehen sowie sonstige, auf Ersatz ausserhalb des E-Bikes entstandener Schäden, es sei denn eine Haftung ist zwingend gesetzlich angeordnet.
6. Eine Garantieleistung führt nicht zu einer Verlängerung der Garantiefrist, noch setzt sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für Austauschteile endet mit der Garantiefrist für das ursprüngliche FLYER E-Bike.
7. Ansprüche aus diesem Vertrag lassen die Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers unberührt.
(Gültig ab 07/2020, Version 1)