Garantie

Falls ein Produkt Fehler aufweist, oder defekt ist, bringen sie es zu unserem Laden. Laut Gewährleistung darf ein Kunde beim Kauf von mangelhafter Ware diese bis zu 24 Monate reklamieren. Eine Garantiezusage erfolgt nicht durch uns, sondern durch den Hersteller. Sollte beispielsweise eine defekte Shimano Nabe bestehen, so schicken wir diese zu Shimano. Der Hersteller entscheidet dann über die Garantiezusage bzw. Garantieabsage. Wir nehmen anschließend Kontakt mit Ihnen zur weiteren Vorgehensweise auf.

Allgemeine Garantiebedingungen, gültig ab 05/2021

1. Garantieansprüche sind unter Vorlage des Kaufbelegs oder eines anderen aussagekräftigen Kaufnachweises vom Kunden unverzüglich nach Auftreten eines Mangels bei einem autorisierten FLYER Fachhändler geltend zu machen.

2. Vor einer Garantieleistung überprüfen wir mit Hilfe eines unserer anerkannten FLYER Fachhändler das Vorliegen eines Garantiefalls. Dies dauert maximal 20 Arbeitstage. Zu diesem Zweck ist dem FLYER Fachhändler das E-Bike zur Verfügung zu stellen.

3. Die Garantieleistung erfolgt nach unserer Wahl entweder durch Instandsetzung des mangelhaften Teils oder durch eine Neulieferung. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.

4. Unsere Garantie entfällt, wenn die von uns ausweislich in der Bedienungsanleitung vorgesehenen Wartungsintervalle nicht eingehalten werden oder die Wartung unsachgemäss erfolgt ist, wobei wir bei einer Wartung durch einen autorisierten FLYER Fachhändler grundsätzlich von einer ordnungsgemässen Wartung ausgehen. Garantieleistungen sind ferner in folgenden Fällen ausgeschlossen:

4.1 Kein Anspruch auf eine Garantieleistung besteht bei bloss geringfügigen Abweichungen von der zugesicherten Beschaffenheit, die für die Gebrauchstauglichkeit unserer FLYER E-Bikes unerheblich sind, ferner für Schäden aufgrund normaler Abnutzung (z.B. Kratzer am Rahmen), für Verschleissteile sowie für Akkus, soweit nicht oben anderes dargestellt.

4.2 Garantieleistungen sind ausgeschlossen, wenn der Mangel aus einem nicht bestimmungsgemässen Gebrauch unseres FLYER E-Bikes herrührt, beispielsweise aus einer Überladung sowie bei einer fehlenden oder unzureichenden Wartung.

4.3 Wir übernehmen des Weiteren keine Garantie bei Schäden aufgrund von Reparaturen, Umbauten, Modifikationen oder anderen Eingriffen, die nicht von einem autorisierten FLYER Fachhändler durchgeführt wurden.

4.4 Unfallschäden oder Schäden aufgrund nachweislicher Dritteinwirkung (z.B. Vandalismus), Feuer oder Frost sind nicht von der Garantieleistung erfasst.

5.Eine Garantieleistung führt nicht zu einer Verlängerung der Garantiefrist, noch setzt sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für Austauschteile endet mit der Garantiefrist für das ursprüngliche FLYER E-Bike.

6.Ansprüche aus diesem Vertrag lassen die Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers unberührt.

Unsere Garantieleistung bis Modelljahr 20 >>

Probleme Mit ihrem E-Bikes außerhalb der Garantiezeit:

Sollten sie nach Ablauf Ihre Garantie Probleme mit ihrem Produkt haben, können sie sich trotzdem mit uns in Verbindung setzten. Wir sind stets bemüht Ihnen behilflich zu sein um ihr Problem zu beheben.

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